Adresse

    Informationstechnik Graf UG
    (haftungsbeschränkt)
    Eilser Masch 1
    30419 Hannover

    Telefon

    Telefon:  +49 511 1620077
    Telefax:+49 511 92052037

    E-Mail: kontakt@it-graf.com

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    11.00 - 18.00 Uhr

    oder nach Vereinbarung.

     
    agb01

        I. Geltungsbereich, Kundeninformationen
       II. Vertragsschluss
      III. Gewährleistung
      IV. Garantie
       V. Haftung
      VI. Haftungsausschluss
     VII. Reparaturen
    VIII. Datensicherung
      IX. Abholung
       X. Aufbewahrungsfrist
      XI. Eigentumsvorbehalt
     XII. Zahlungen
    XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    XIV. Sonstiges

    Zusatzbestimmungen für die Vermarktung von Werbeflächen
     

     

    Anmerkung: Firma Informationstechnik Graf UG (haftungsbeschränkt) genannt ITG

    I. Geltungsbereich, Kundeninformationen

    Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ITG und den Verbrauchern sowie Unternehmern, zu denen unser Unternehmen in vertraglichen Beziehungen steht.

    Entgegenstehende, von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners werden von unserem Unternehmen nicht anerkannt.

    Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

    Die Vertragssprache ist Deutsch.

    Sofern der Kunde den Vertrag als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB schließt, bleiben dessen Ansprüche aus dem Verbrauchsgüterkauf von den folgenden Regeln unberührt.

     

    II. Vertragsschluss

    Die Produktinformationen auf der Webseite unseres Unternehmens, die Preisinformationen in unserem Ladengeschäft sowie solche auf unseren Printmedien begründen noch keine Rechtsbindung.

    Angebote sind freibleibend.

    Ein Vertrag kommt erst durch eine Willensbekundung zum Vertragsschluss unseres Unternehmens zustande.

    Dies kann durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder andere verbindliche Erklärung erfolgen, die auch in schlüssigem Handeln zur Vertragserfüllung liegen kann.

    Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Das zu zahlende Entgelt bemißt sich nach dem tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistung.

    Die durch den Kunden zu zahlende Vergütung für den Kostenvoranschlag wird mit einem Folgeauftrag verrechnet.

    Sofern bei der Auftragsausführung absehbar wird, daß sich die tatsächlich entstehenden Kosten um mehr als 20 % erhöhen, verpflichten wir uns, den Kunden hiervon unverzüglich zu unterrichten und ihm eine neue Schätzung auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse zu unterbreiten.

    Dem Kunden steht hiernach frei, den Auftrag abzubrechen.

    Im Falle des Abbruchs auf Kundenwunsch sind die bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen durch diesen zu vergüten.

    An einen erteilten Auftrag ist der Kunde über einen Zeitraum von vier Wochen gebunden.

    Liefertermine und -fristen sind vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung für unser Unternehmen nur dann verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

    Diesbezüglich behalten wir uns das Recht auf Teillieferungen vor.

    Bei im Kundenauftrag bestellten Artikeln übernehmen wir keine Haftung, sollte dieser Artikel nicht wie bestellt lieferbar sein.

    Ein dahingehender Anspruch auf Schadensersatz ist mithin ausgeschlossen.

    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Selbstbelieferung sowie aufgrund behördlicher Anordnungen auch bei unseren Zulieferern begründen keine Verschuldenshaftung für unser Unternehmen und begründen kein Rücktrittsrecht für den Kunden, sofern die Lieferung oder Leistung von unserem Unternehmen noch innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden kann.

    Sofern die Lieferung oder Leistung von unserem Unternehmen nicht in einer angemessenen Frist erbracht werden kann, sind wir berechtigt wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

    Die Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie der Eintritt des Verzuges seitens unseres Unternehmens begründet für den Kunden nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Verzug oder die Pflichtverletzung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist, welches unserem Unternehmen zugerechnet werden kann.

     
     
     
    III. Gewährleistung


    Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Artikel 1 Jahr.

    Im Übrigen gelten für Verbraucher die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

    Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen 12 Monate.

    Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 

    Unternehmer sind verpflichtet, etwaig festgestellte Mängel innerhalb einer Frist von zwei  Wochen  nach Gefahrübergang schriftlich zu rügen.

    Für zu einem späteren Zeitpunkt angezeigte Mängel sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

    Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels oder eines sonstigen Versandnachweises.

    Mängelrügen sind schriftlich an den Firmensitz „Informationstechnik Graf UG“, Eilser Masch 1, 30419 Hannover zu richten.

    Hilfsweise ist eine Übermittlung der Mängelrüge in Textform per E-mail möglich. Hierbei gilt diese  nur dann als zugegangen, wenn von unserem Unternehmen der Eingang in einer Antwortmail ausdrücklich bestätigt wurde. Der Kunde trägt in diesem Fall das Zugangsrisiko für die Mängelrüge.

    Unbestätigte Mängelrügen per E-Mail gelten als nicht zugegangen.

    Sollte im Rahmen der Gewährleistung eine Nacherfüllung erfolgen, erfolgt diese nach Wahl unseres Unternehmens durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

    In beiden Fällen ist unserem Unternehmen hierfür eine  Frist von wenigstens drei Wochen einzuräumen.

    Im Falle eines angezeigten Mangels, der bei Computersoftware, insbesondere Programmen und Webseitengestaltungen, auftritt, behalten wir uns das Recht auf dreimalige Nachbesserung vor.

     

    IV. Garantie

    Ein über das Grundgeschäft hinausgehendes Leistungsversprechen unsererseits, welches die Beschaffenheit eines Kaufgegenstandes oder sonstiger Leistungen für einen bestimmten Zeitraum betrifft, bedarf für seine Rechtswirksamkeit der Schriftform.

    Insoweit haben die Garantiebedingungen Vorrang vor den Verpflichtungen des Kunden hinsichtlich der Anzeige von Mängeln sowie den Einschränkungen zu Art und Maß der Nacherfüllung.

    Herstellergarantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller gegenüber dem Endkunden abgegeben werden. Eine solche Garantie begründet für unser Unternehmen keinerlei Leistungsverpflichtung. 

     

    V. Haftung

    Die ITG haftet auf unbegrenzten Schadenersatz für die in dem Unternehmen tätigen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen [sowie gesetzlichen Vertreter „GmbH“] bei fahrlässiger und in sonstiger Weise schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person.

    Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.

     

    VI. Haftungsausschluss

    Der Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, insbesondere Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz des Verzögerungsschadens, mittelbare Folgeschäden, entgangenem Gewinn sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist auf Fälle von grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen.

    Die Haftung des Unternehmens für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

    Dieser Haftungsausschluß erstreckt sich auch auf Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen [und unserer gesetzlichen Vertreter „GmbH“].

    Der Haftungsausschluss gilt nicht bei wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

    Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    Es besteht ferner kein Anspruch auf Schadenersatz bei Ausschluß der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit gegen unser Unternehmen.

    Unser Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

    Unser Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten.

    Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten unseres Unternehmens zu diesen externen Seiten ein Hyperlink gesetzt wurde.

    Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in von unserem Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

     

    VII. Reparaturen

    Der Kunde ist verpflichtet, unserem Unternehmen vor der Durchführung einer Reparatur nach bestem Wissen eine zutreffende und ausführliche Fehlerbeschreibung abzugeben.

    Unzutreffende oder unzureichende Fehlerangaben schließen einen Gewährleistungsanspruch aus.

     

    VIII. Datensicherung

    Bei der Durchführung einer Reparatur kann abhängig von der technischen Beschaffenheit des Gerätes und dem Ausmaß von vorhandenen Defekten vor allem an eingebauten Datenspeichermedien ein teilweiser oder vollständiger Datenverlust von gespeicherten Daten, Software und Einstellungen eintreten.

    Die ITG übernimmt keine Haftung für die Sicherheit eines vorhandenen Datenbestandes auf einem zur Reparatur angenommenen Gerät sowie für die Lauffähigkeit zuvor aufgespielter Softwareprogramme.

    Es obliegt dem Kunden, vor einem etwaigen Reparaturauftrag eine nach seiner Einschätzung erforderliche Datensicherung durchzuführen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt nach Durchführung der Reparatur dem Kunden selbst.

    Sofern unser Unternehmen mit einer kostenpflichtigen Datensicherung beauftragt wird, erfolgt dies ohne Gewähr und ausdrücklich ohne Erfolgsgarantie.

    Unser Unternehmen übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Verlust oder eine Beschädigung von vorhandenen Dateien oder aufgespielter Software, jegliche Ansprüche auf Schadensersatz sind hierbei ausgeschlossen.

    Mit einem Reparaturauftrag an unser Unternehmen wird dieser Haftungsausschluß ausdrücklich anerkannt.

    Auch bei Erfolglosigkeit einer beauftragten Reparatur, Datensicherung oder Datenwiederherstellung schuldet der Kunde das hierfür vereinbarte Entgelt.

     

    IX. Abholung

    Hereingenommene Reparaturware wird gegen Vorlage des Reparaturscheines und Barzahlung ausgehändigt.

    Der Reparaturschein legitimiert den jeweiligen Abholer. Es besteht keine Verpflichtung der ITG darüber hinausgehend die Berechtigung des Abholers zu prüfen.

    Eine dahingehende Haftung für die Herausgabe an wirtschaftlich unberechtigte Personen wird hiermit ausgeschlossen.

    Dem Abholer obliegt die Prüfung des Reparaturgerätes auf Vollständigkeit des mitgelieferten Zubehörs, sowie auf Beschädigungen bei Anwesenheit eines Mitarbeiters.

    Nachträgliche Beanstandungen werden zurückgewiesen.

     

    X. Aufbewahrungsfrist

    Mit Überlassung der Reparaturware verpflichtet sich der Auftraggeber zur unverzüglichen Abholung der reparierten Produkte nach Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von 18 Werktagen nach einer schriftlichen Abholaufforderung.

    Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, so kann die ITG vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagerentgelt verlangen.

    Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung für unser Unternehmen.

    Damit entfällt zudem die Haftung für Beschädigung oder Untergang der Ware.

    Die ITG ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten gem. § 383 BGB öffentlich versteigern oder gem. § 385 freihändig veräußern zu lassen.

    Einen Monat vor Ablauf dieser Frist wird dem Kunden dahingehend eine schriftliche Verkaufsandrohung zugesendet.

    Aus dem erzielten Erlös werden zunächst die Reparaturkosten sowie entstandene Lager- und Veräußerungskosten ausgeglichen.

    Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Auftraggeber nachbelastet und in Rechnung gestellt oder gutgeschrieben.

    Werden Geräte nach einem abgelehnten oder nicht zustande gekommenen Reparaturauftrag nicht abgeholt, ist unser Unternehmen im Rahmen derselben Fristen zur Entsorgung berechtigt.

    Die Kosten der Entsorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

     

    XI. Eigentumsvorbehalt

    Gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor.

    Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

    Zu unseren Gunsten bestehende Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

    Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur in den Fällen zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    Ein Zahlungsverzug seitens des Kunden hat die sofortige Fälligkeit sämtliche bestehende Forderungen zur Folge.

    Der Kunde ist über den Verbleib der Kaufsache gegenüber unserem Unternehmen auskunftsverpflichtet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.

    Eine Verletzung des Eigentumsrechts unseres Unternehmens insbesondere durch Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist dem Kunden untersagt und begründet zugunsten unseres Unternehmens einen Anspruch auf Schadensersatz.

     

    XII. Zahlungen

    Zahlbare Beträge werden bei einem Kaufgeschäft jeweils bei Übergabe der Kaufsache im Ladengeschäft oder bei Lieferung der Sache fällig und sind ohne Abzug in bar auszugleichen.

    Rechnungen sind zum vertraglich vereinbarten Zahlungsziel ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten.

    Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

    Andere Zahlungsmittel werden ausschließlich nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen.

    Unser Unternehmen ist dazu berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages die unsererseits Leistung zu erbringen.

    Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet oder steht dies zu befürchten, so kann unser Unternehmen die weitere Ausführung des Auftrags bis zum Ausgleich der geschuldeten Beträge zurückstellen oder unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarungen eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

    Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit unser Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.

    Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszins der EZB.

    Bei allen anderen Geschäften über Leistungen unseres Unternehmens ergeben sich die Zahlungsmodalitäten aus einem schriftlichem Vertrag, in welchem ein für den Kunden verbindlichen Zahlungsziel vereinbart wird.

    Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie Zahlungsort für Entgelte ist das Ladengeschäft ITG, Eilser Masch 1, 30419 Hannover.

    Ein etwaiger Transport zur Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern ein Transport oder Versand schriftlich vereinbart worden ist.

    Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Werden Preise gegenüber einem Unternehmer angegeben, verstehen sich diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.                           

    Schließt der Kunde den Vertrag als Unternehmer, ist dieser zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung von etwaigen Forderungen, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur in den Fällen berechtigt, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 

     

    XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis liegt der Gerichtsstand am Geschäftssitz unseres Unternehmens, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

    Unser Unternehmen ist berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

     

    XIV. Sonstiges

    Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

    Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

     

     

    Zusatzbestimmungen für die Vermarktung von Werbeflächen

    I.) Gegenstand

    Die ITG vermarktet Werbeflächen aller Art im Internet. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden durchgeführt.

    II.) Gewährleistung

    1. 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
    1. 2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nach- besserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängig-machung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
    1. 3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird.
    1. 4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern.

    III.) Pflichten des Auftraggebers

    1. 1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
    1. 2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
    1. 3. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
    1. 4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.

    IV.) Rücktrittsrecht

    1. 1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
    2. 2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft diem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

    V.) Stornierung

    1. 1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.

    VI.) Preise

    1. 1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
    1. 2. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.

    VII.) Geltungsbereich

    1. 1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    1. 2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

    VIII.) Vertragsabschluss

    1. 1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    1. 2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
    1. 3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

    XI.) Copyright

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